|

LEHRPRAXIS
DER ÖSTERREICHISCHEN ÄRZTEKAMMER
Meine
Lehrpraxis entspricht den Bestimmungen der Ärzte-Ausbildungsordnung:
BGBI 1994/152
i.d.F.
BGBI 1998/ 169
Die ÄrztInnen
von denen Sie betreut werden stehen in der Ausbildung zum Arzt für
Allgemeinmedizin. Sie haben ein durchschnittlich siebenjähriges Studium und ev.
einen Teil der Turnusausbildung absolviert, sind frei in Ihrer Diagnostik,
jedoch therapeutisch streng weisungsgebunden. Nicht geschieht ohne Wissen und
Einverständnis des Ordinatinsleiters.
Das
Ausbildungsziel ist der Erwerb von Kenntnissen des gesamten menschlichen
Lebensbereiches, die Krankheitserkennung und Krankenbehandlung, sowie die
Gesundheitsförderung aller Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und der
Art der Gesundheitsstörung.
Erwerb von
Kenntnissen in der Erkennung und überwachtes Ausführen der Behandlung jeder
Art von Erkrankungen, in der Vorsorge, der Früherkennung von Krankheiten, in
der Behandlung lebensbedrohlicher Zustände, in der Betreuung chronisch kranker
und alter Menschen, milieubedingter Schäden, in der Einleitung von
Rehabilitationsmaßnahmen, sowie in der Integration der medizinischen, sozialen
und psychischen Hilfen für die Patienten.
Die
Zusammenarbeit mit Ärzten anderer Gebiete, Angehörigen anderer
Gesundheitsberufe, sowie mit Einrichtungen des Gesundheitswesens, insbesondere
von Krankenanstalten.
Die Ärzte in
Ausbildung arbeiten persönlich mit und tragen entsprechend ihrem
Ausbildungsstand Mitverantwortung.
Begleitende
theoretische Unterweisungen, sowie der Erwerb von psychosomatisch – sozialer
Kompetenz, v.a. hinsichtlich der Gesprächsführung mit Patienten.
Die Dauer der
Ausbildung umfasst mindestens 6 Monate, höchstens 12 Monate.
Gesetzliche
Grundlagen:
§ 6. (1) Die Ausbildung im Ausbildungsfach in für die Ausbildung zum Arzt für
Allgemeinmedizin anerkannten Lehrpraxen freiberuflich tätiger Ärzte für
Allgemeinmedizin hat jedenfalls folgenden Umfang von Kenntnissen und
Fertigkeiten zu vermitteln, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen
sind:
1.
Wahrnehmung der eigenständigen und spezifischen haus- und familienärztlichen
Funktionen, insbesondere hinsichtlich der Betreuung der Familie in mehreren
Generationen und allen Lebensabschnitten, des Einflusses von familiären und
sozialen Faktoren und der Familie als diagnostisches und therapeutisches Umfeld;
2.
allgemeinärztliche Beratung und Hausbesuche einschließlich
Telefonberatung;
3.
allgemeinärztliche Diagnostik und Therapie, Vorfelddiagnostik, -
Anamnese, Diagnostik samt Einbeziehung des psychosozialen Umfeldes, Siebfunktion
und Verteilerfunktion durch Kontaktaufnahme mit dem Patienten, Erkennung von gefährlichen
Krankheitsverläufen, Grenzen der Kompetenz, gezielte Überweisung, Organisation
der Zusammenarbeit mit anderen Ärzten, Abwägen der medizinischen oder sozialen
Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung, medizinische Hauskrankenpflege,
Kenntnis der einschlägigen Gesetze und Verordnungen, Verordnungsgrundsätze,
Therapiegrundsätze, insbesondere symptomorientierte Soforttherapie,
Patienteninformation, ärztliches Gespräch, Notfallversorgung, insbesondere
Schockbekämpfung, chirurgische Maßnahmen, Langzeitbehandlung, Multimorbidität,
Integrationsmaßnahmen hinsichtlich rechtlicher und sozialer Maßnahmen,
Organisation der häuslichen Pflegegruppe bei Schwerkranken und Bettlägerigen
unter Berücksichtigung der Familiendynamik, Koordinationsfunktion hinsichtlich
der Steuerung der gesamten Diagnostik und Therapie, Abstimmung der einzelnen Maßnahmen
aufeinander zwischen Patienten und anderen beteiligten Fachärzten;
4.
Kenntnisse häufiger Beschwerden und Krankheiten in der Allgemeinpraxis
samt Kriterien und Maßstäben für die Häufigkeitsverteilung, insbesondere häufige
Symptome und Krankheiten, Divergenz zum Krankheitsspektrum in der Klinik,
Krankheitskombinationen, häufige Krankheitsursachen;
5.
Ärztliches Vorgehen unter den Bedingungen der Allgemeinpraxis
hinsichtlich Erkrankungen der Atemwege, Erkrankungen des Herz- und
Kreislaufsystems, Erkrankung des Verdauungstraktes, psychisch, psychosozial und
psychosomatisch bedingte Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates,
infektiöse Erkrankungen, Erkrankungen der Harn- und Geschlechtsorgane,
Erkrankungen des Nervensystems, onkologische Erkrankungen, Erkrankungen der
Haut, Bluterkrankungen;
6.
Aufgaben im sozialen Bereich, insbesondere Erkennung und Behandlung von
arbeits- und umweltbedingten Erkrankungen, Beurteilung des Gesundheits- oder
Krankheitszustandes, versicherungsrechtliche Fragen, Meldung eines begründeten
Verdachts einer Berufskrankheit, Familienplanung, Impfungen, Mutter-Kind-Paß-Untersuchungen,
Gesundheitsberatung und gesundheitliche Aufklärung, primäre Prävention,
sekundäre Prävention, Rehabilitation, Sterbebegleitung;
7.
Organisation und Einrichtung einer Allgemeinpraxis, insbesondere Qualitätssicherung;
8.
multidisziplinäre Koordination und Kooperation, insbesondere
Orientierung über soziale Einrichtungen, Institutionen und Möglichkeiten der
Rehabilitation, Zusammenarbeit mit Fachärzten und Angehörigen anderer
Gesundheitsberufe;
9.
Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen
Rechtsvorschriften, insbesondere betreffend das Sozial-, Fürsorge- und
Gesundheitswesen einschließlich entsprechender Institutionenkunde.
(2) Die Ausbildung im Ausbildungsfach Allgemeinmedizin in Einrichtungen, die
der medizinischen Erstversorgung dienen, insbesondere in für die Ausbildung zum
Arzt für Allgemeinmedizin anerkannten Lehrambulatorien, in Ambulanzen von als
Ausbildungsstätten für die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin
anerkannten Krankenanstalten oder in vergleichbaren Einrichtungen, hat folgenden
Umfang von Kenntnissen und Fertigkeiten zu vermitteln, sofern nicht ausdrücklich
nur Kenntnisse vorgesehen sind:
1. allgemeinärztliche Diagnostik und Therapie, Vorfelddiagnostik, Anamnese,
Diagnostik samt Einbeziehung des psychosozialen Umfeldes, Siebfunktion und
Verteilerfunktion durch Kontaktaufnahme mit dem Patienten, Erkennung von gefährlichen
Krankheitsverläufen, Grenzen der Kompetenz, gezielte Überweisung, Organisation
der Zusammenarbeit mit anderen Ärzten, Abwägen der medizinischen oder sozialen
Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung, medizinische Hauskrankenpflege,
Kenntnis der einschlägigen Gesetze und Verordnungen, Verordnungsgrundsätze,
Therapiegrundsätze, insbesondere symptomorientierte Soforttherapie,
Patienteninformation, ärztliches Gespräch, Notfallversorgung, insbesondere
Schockbekämpfung, chirurgische Maßnahmen, Langzeitbehandlung, Multimorbidität,
Integrationsmaßnahmen hinsichtlich rechtlicher und sozialer Maßnahmen,
Organisation der häuslichen Pflegegruppe bei Schwerkranken und Bettlägerigen
unter Berücksichtigung der Familiendynamik; Koordinationsfunktion hinsichtlich
der Steuerung der gesamten Diagnostik und Therapie, Abstimmung der einzelnen Maßnahmen
aufeinander zwischen Patienten und anderen beteiligten Fachärzten;
2. Aufgaben im sozialen Bereich, insbesondere Erkennung und Behandlung von
arbeits- und umweltbedingten Erkrankungen, Beurteilung des Gesundheits oder
Krankheitszustandes, versicherungsrechtliche Fragen, Meldung eines begründeten
Verdachts einer Berufskrankheit, Familienplanung, Impfungen, Mutter-Kind-Paß-Untersuchungen,
Gesundheitsberatung und gesundheitliche Aufklärung, primäre Prävention,
sekundäre Prävention, Rehabilitation;
3. multidisziplinäre Koordination und Kooperation, insbesondere Orientierung
über soziale Einrichtungen, Institutionen und Möglichkeiten der
Rehabilitation, Zusammenarbeit mit Fachärzten und Angehörigen anderer
Gesundheitsberufe;
4. Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen
Rechtsvorschriften, insbesondere betreffend das Sozial-, Fürsorge- und
Gesundheitswesen einschließlich entsprechender Institutionenkunde.
LEHRPRAXIS
FÜR STUDIERENDE DER PSYCHOTHERAPIE
Zum Erwerb
theoretischer und praktischer Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit leidenden
Menschen sowohl psychischer als auch physischer Genese für
Ausbildungskandidaten des psychotherapeutischen Propädeutikums und des
psychotherapeutischen Fachspezifikums bietet die Praxis für Allgemeinmedizin
und die darin integrierte Praxis für Psychotherapie Folgendes:
Umfassende
Akut- und Langzeitbetreuung mit klinikähnlichen Labor- und apparativen
Strukturen. Kontaktnahme mit der physischen und psychischen Primärversorgung im
sensiblen interkulturellen Milieu des 15. Bezirkes in Wien.
Durch die Größe
der Praxis (durchschnittlich 130 Patienten täglich) ist der Erwerb von
Kenntnissen im psychomedizinischen Formenkreis möglich.
Unter anderem
in der Betreuung von traumatisierten Menschen, vermeintliche Bagatellen genauso
wie Karzinompatienten und Patienten mit affektiven, depressiven, bipolaren und
produktiven Krankheitsbildern, sowie OPS und Borderline-Symptomatik.
Das tägliche
Behandlungsspektrum umfasst des Weitern die Behandlung von
Sucht und Abhängigkeitserkrankungen sowie sexueller Störungen.
Und natürlich
das gesamte schulmedizinische Spektrum der Primärversorgung ernsthafter
Gesundheitsstörungen, Krisenmanagement, interdisziplinäres Einschreiten bei
Gewaltproblematik, parenterale und orale Schmerztherapie, Pharmakotherapie im
Allgemeinen, sowie spezielle Einblicke in die Pathophysiologie, speziell auch
Interaktionen betreffend, psychopharmakologischer Medikation unter intensiver
Beachtung von Interaktionen, Laborkontrollen, Medikamentenspiegeln und
potentiell bedrohlichen Nebenwirkungen dieser Therapien.
Es bietet die
Möglichkeit des kennenlernens der Kommunikationsstrukturen im medizinischen und
therapeutischen Bereich. Kontaktpflege zu Vor- und Nachbehandlern.
Kenntnisse in
der Validierung und Evidenzhaltung der Krankengeschichten, sowie im Bereich der
rechtlichen Rahmenbedingungen und des Datenschutzes.
Weiters existieren nahe Kontakte zu bestehenden Versorgungseinheiten:
Betreuung der
Asylwerber der Caritas, medizinisch und
psychisch.
Betreuung der
„Wohngemeinschaft Grimmgasse“ der psychiatrischen Abteilung des Otto –
Wagner- Spitals.
Intensive
Zusammenarbeit mit dem PSD Ottakring in der Betreuung psychisch beeinträchtigter
Patienten.
In der
integrierten psychotherapeutischen Praxis erfolgt in naturgemäß anderem
Setting die Betreuung von Patienten in:
Einzel- und
Gruppentherapie, Intensivbetreuung von Traumapatienten,
Milieubetreuung, Familientherapien, Angehörigenbetreuung usw.
Es gibt die Möglichkeit
zur Einsichtnahme in die Erstellung von Therapieplänen und
Behandlungskonzepten, und deren Koordination in der Praxis wie im medizinischen
und sozialen Umfeld.
Begleitende
Supervision kann in Anspruch genommen werden.
Weiters ist
die psychotherapeutische Praxis integriert in ein gut etabliertes medizinisches
und sozialadministratives Umfeld.
Die
Praxisgemeinschaft für
Allgemeinmedizin und Psychotherapie bietet ein großes Spektrum
für den Erwerb von
Kenntnissen und Wissen für sich in Ausbildung befindlichen zukünftigen
Psychotherapeuten.
|